Die schriftliche Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist ein wichtiger Meilenstein für Personen, die im Sicherheitsgewerbe tätig werden möchten. Diese Prüfung ermöglicht es den Kandidaten, ihr theoretisches Wissen über rechtliche Bestimmungen, Sicherheitstechnik und Dienstkunde unter Beweis zu stellen. Sie wird dann später noch durch die mündliche Prüfung ergänzt. Um optimal auf diese schriftliche Prüfung vorbereitet zu sein, ist es wichtig, den Ablauf und die Anforderungen der schriftlichen Sachkundeprüfung zu verstehen. In diesem Blogartikel werfen wir einen detaillierten Blick auf den Ablauf dieser Prüfung.
Um zur schriftlichen Sachkundeprüfung anzutreten, müssen sich die Kandidaten bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Nach der Anmeldung sollten sie sich ausgiebig auf die Prüfung vorbereiten. Dies beinhaltet das Studium relevanter Gesetze, Verordnungen und Sicherheitskonzepte sowie das Lernen von Fachbegriffen und Definitionen.
Die schriftliche Sachkundeprüfung besteht aus verschiedenen Themenbereichen, darunter Recht, Sicherheitstechnik, Umgang mit Menschen und Waffenkunde. Die genauen Inhalte können je nach IHK variieren. Die Prüfungsdauer beträgt 90 Minuten. Während dieser Zeit müssen die Kandidaten 75 Fragen beantworten.
Die Fragen in der schriftlichen Sachkundeprüfung werden in Form von Multiple-Choice-Fragen oder Single-Choice-Fragen gestellt. Diese Fragen bieten verschiedene Antwortmöglichkeiten, von denen eine (Single-Choice) oder zwei (Multiple-Choice) richtig sein können.
Die Bewertung des schriftlichen Teils der Sachkundeprüfung erfolgt anhand eines Punktesystems. Für jede korrekt beantwortete Frage erhält der Kandidat einen oder zwei Punkte. Es gibt keine negativen Punkte für falsch beantwortete Fragen oder unbeantwortete Fragen.
Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, muss der Kandidat mindestens 50 % der Fragen richtig beantworten. Die Auswertung des Tests erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Prüfung. Der Kandidat erhält das Ergebnis direkt im Anschluss an den Test.
Wenn der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung bestanden wurde, kann der Prüfling anschließend zur mündlichen Prüfung zugelassen werden.
Um an der schriftlichen Sachkundeprüfung nach § 34a GewO für das Bewachungsgewerbe teilnehmen zu können, muss einiges im Vorfeld beachtet werden. Es ist außerdem sinnvoll, wenn man die Struktur und Inhalte der Prüfung kennt. Dazu ist eine gute Vorbereitung wie zum Beispiel mit 34a-bestehen unerlässlich.